Private Dienstleistungen
Winterdienst
- Wir beräumen Schnee und Eis nach der Woltersdorfer Ortssatzung in der Wintersaison vom 1. November bis 31. März. Ihr Winterdienstvertrag wird individuell nach Aufmass für Sie berechnet.
Pflegedienst
- Vom 1. April bis 31. Oktober reinigen wir Ihr Grundstück. Wir entfernen Laub, Unrat und Sand von Ihren Gehweg und mähen die Grünfläche. Ihr Pflegedienstvertrag wird auch nach Aufmass für Sie erstellt.
Hecken- und Strauchschnitt
- Nach Vorortbesichtigung kann in Ausnahmen außerhalb der Brutzeiten (01.03- 30.09 / Bundesnaturschutzgesetz § 38 Abs. 5 Nr. 2) der Heckenschnitt von einem qualifizierten Mitarbeiter durchgeführt werden.
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Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 5 Nr. 2
Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Weitere Dienstleistungen:
- Grünanlagenmanagement
- Straßenreinigung
- Spielplatzkontrolle
- Elektroservice